Dokumente

A.I.R.E.

1. Was ist das A.I.R.E.?

Das A.I.R.E.-Büro führt und aktualisiert in enger Abstimmung mit den italienischen Gemeinden die Daten des „Registers der im Ausland lebenden italienischen Staatsangehörigen“ (A.I.R.E.) auf der Grundlage der Angaben durch die betreffenden Personen, die an die zuständigen Gemeinden in Italien übermittelt werden. Das Register dient somit der Erfassung aller im Ausland lebenden Italiener im Interesse effizienter und funktionaler Dienstleistungen.

2. Warum und wozu schreibt man sich in das A.I.R.E ein?

  • Die Registrierung in das A.I.R.E ist eine gesetzliche Pflicht (Gesetz Nr. 470 vom 27.10.1988) in den unter Punkt 3) aufgeführten Fällen.
  • Sie ist zudem Voraussetzung für die Erlangung bestimmter Dienstleistungen des Konsulats (Ausstellung von Bescheinigungen und Erklärungen*) und Vergünstigungen (z.B. Zusendung der Wahlkarte und anderer Mitteilungen der italienischen Behörden; Rabatte auf sonstige Dienstleistungen in Italien).
  • Mit der Einschreibung in das A.I.R.E. geht die Zuständigkeit für die Krankenversicherung auf die lokalen Behörden im Ausland über.

3. Wann und wie schreibt man sich in das A.I.R.E. ein?

  • Die Einschreibung in das Register ist notwendig, sobald man seinen Wohnsitz für einen Zeitraum von über 12 Monaten ins Ausland verlegt. Die Betreffenden müssen dann innerhalb von 90 Tagen seit der Ausreise aus Italien das Antragsformular mit Reisepass bzw. Personalausweis, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbescheinigung bzw. Meldebestätigung (Gültigkeit 6 Monate)  per Post, E-mail oder Fax schicken. Die Erklärung wird vom Konsulat an die für die Registrierung zuständige Gemeinde in Italien übermittelt.
  • Nach erfolgter Einschreibung muss das Konsulat bei jedem Wohnungswechsel innerhalb des Konsularbezirks, in einen anderen Konsularbezirk oder bei einer definitiven Rückkehr nach Italien sowie bei Veränderungen im Personenstand innerhalb der Familie (Geburt, Eheschließung, Tod, Wechsel der Staatsangehörigkeit) informiert werden.

4. Wer kann sich nicht in das A.I.R.E. einschreiben?

Nicht einschreiben können sich Personen, die sich weniger als 12 Monate im Ausland aufhalten, Saisonarbeiter, Staatsbedienstete im diplomatischen oder konsularischen Dienst.

(*) Reisepass, Personalausweis, Bescheinigungen über Wohnsitz, Personenstand, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Ehefähigkeit, Lebensbescheinigungen, Rückkehr nach Italien und wirtschaftliche Situation.

Die Anmeldung bei AIRE sowie dazugehörige Änderungen können ausschließlich per Email, Post, oder Fax an das Generalkonsulat in Stuttgart oder Frankfurt erfolgen.

Reisepässe

Das italienische Generalkonsulat in Stuttgart stellt die neuen biometrischen Reisepässe mit Fingerabdruck aus. Die Beantragung eines Reisepasses für Erwachsene kann jederzeit beim Generalkonsulat in Stuttgart erfolgen, jedoch nur nach erfolgter Anmeldung im Konsulatsregister AIRE.

In Mannheim bieten wir jetzt einen zusätzlichen Service an. Mehr unter.

Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden

  • Gültiges Ausweisdokument.
  • Unterschriebener Antrag auf Passausstellung vom Antragssteller. Hinweis: hat der Antragssteller minderjährige Kinder, so muss eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorgelegt werden, gemeinsam mit der Kopie eines Ausweisdokuments (inkl. Unterschrift) des Zustimmenden. Ist der andere Elternteil hingegen Nicht-EU-Bürger, muss er persönlich mit einem gültigen Ausweisdokument im Generalkonsulat (oder beim Aussentermin in Mannheim) erscheinen und die Unterschrift leisten.
  • Zwei Fotos aktuellen Datums (alle gleich, frontal, auf Glanzpapier mit weißem Hintergrund). Das Gesichtsfeld sollte folgende Maße betragen: 3,5x4cm und sollte circa 80% des Fotos ausmachen. Es werden keine Digitalfotos akzeptiert.
  • Ggf. aktuelle Adressbescheinigung.

Die Kosten

Die Kosten eines Reisepasses sind direkt vor Ort zu zahlen.  Die Kosten für einen Pass, gültig für alle Länder die von der italienischen Regierung anerkannt werden € 116,00. (Der Pass kostet € 42,50 und die Verwaltungsgebühr kostet einmalig € 73,50 für die gesamte Dauer der Passgültigkeit. Es sind in Zukunft keine weiteren Gebührenmarken erforderlich!)

Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige

Seit dem 25. November 2009 ist es nicht mehr möglich minderjährige Kinder in den Reisepass der Eltern eintragen zu lassen. Diese müssen nun einen eigenen Reisepass besitzen. Die Gültigkeit eines Reisepasses für Minderjährige ist jedoch verkürzt (d.h. 3 Jahre Gültigkeit für Kinder von 0-3 Jahren, 5 Jahre Gültigkeit für Kinder und Jugendliche von 3-18 Jahren). Die in der Vergangenheit erfolgten Eintragungen minderjähriger Kinder in den Reisepass der Eltern behalten nur noch bis zum 26. Juni 2012 ihre Gültigkeit, unabhängig von der Restgültigkeit des Reisepasses der Eltern.

Ab 12 Jahren wird dem Antragsteller der Fingerabdruck abgenommen, eine persönliche Vorsprechung beim Generalkonsulat in Stuttgart  (bzw. beim Aussentermin in Mannheim) ist deswegen unerlässlich.

Die folgenden Dokumenten benötigen sie für die Antragstellung.

Vor Abgabe des Reisepassantrags vergewissern Sie sich bitte, dass die Geburtsurkunde des Minderjährigen schon in Italien registriert ist.

Personalausweise

Das Italienische Generalkonsulat in Stuttgart stellt Personalausweise für italienische Staatsbürger aus, die in diesem Konsularbezirk wohnen und in das Melderegister A.I.R.E. einer italienischen Gemeinde eingetragen sind. Der Ausweis kann seit dem 14. Mai 2011 von allen italienischen Staatsbürgern beantragt werden, ein Mindestalter ist nicht mehr vorgeschrieben. Der Personalausweis ist innerhalb der EU-Staaten und der Schweiz gültig, ggf. auch in anderen Ländern. Der Personalausweis wird nach Ermächtigung durch die italienische Gemeinde ausgestellt, darum kann keine genaue Bearbeitungsdauer genannt werden.

Um einen Personalausweis zu beantragen, benötigen Sie einen Termin im Generalkonsulat in Stuttgart den Antrag und die entsprechenden Unterlagen müssen Sie persönlich einreichen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Den ausgefüllten Antrag
  • Den etwaigen ablaufenden Personalausweis oder – sollte dieser nicht vorhanden sein – ein anderes Ausweisdokument
  • 4 biometrische gleiche Passbilder
  • Ggf. aktuellen Adressennachweis
  • Wenn gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sind: Einwilligungserklärung des zweiten Elternteils sowie Kopie des gültigen Identitätsausweises;
  • Bei Beantragung des Personalausweise für Minderjährige Einwilligungserklärung beider Elternteile;

5,61€ (plus Portogebühren) bzw. 10,77€ (plus Portogebühren) sofern ein Duplikat ausgestellt wird (im Falle von Verlust, Diebstahl oder Unbrauchbarkeit).

Der Personalausweis kann anschließend nur vom Ausweisinhaber PERSÖNLICH beim Generalkonsulat in Stuttgart abgeholt werden.

Notreisedokumente (E.T.D.)

Der sich in einer Notsituation befindende nicht polizeilich gemeldete italienische Staatsbürger (z.B. Tourist, dessen Reisepass verloren gegangen bzw. gestohlen wurde) kann durch das Italienische Generalkonsulat in Stuttgart ein sog. „Notreisedokument“ (E.T.D.) zu erhalten. Hierbei sollte möglichst eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige vorgelegt werden, die von der örtlich zuständigen Polizei ausgestellt wurde.

Hinweis: Das Reisedokument gilt nur für die Rückreise in das Heimatland.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Formulare

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1) DicSost.pdf – einfache Version
2) Dichiarazioni sostitutive di certificazioni  – vollständige Version
3) DicSost1.pdf – für die Erklärung der Steuernummer
4) DicSost2.pdf – für die Erklärung des Todes eines Familienangehörigen
5) DicSost3.pdf – für die Erklärung der eigenen Militär-Situation
6) DicSost4.pdf – für die Erklärung der Geburt eines Kindes
7) DicSost5.pdf – eidesstattliche Erklärung für sonstige Fälle
8) DicSost6.pdf – eidesstattliche Erklärung für einen Erbfall
9) Übersetzer.pdf  – Liste der gerichtlich vereidigten Übersetzer
10) Rechtsanwälte.pdf – Liste von Rechtsanwälten
11) Antrag zur Erteilung einer italienischen Steuernummer
12) Einfache Vollmacht
13) Eidesstattliche Erklärung